Heizkostenzuschuss 2009/10

Heizkostenzuschuss 2009/10

Von der oö. Landesregierung wird sozial bedürftigen Personen für die Heizperiode 2009/2010 ein Heizkostenzuschuss gewährt. Das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haus-halt/der Wohnung lebenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:

Alleinstehende: 783,99 Euro
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.175,45 Euro
pro Kind: 111,23 Euro

  • Die Höhe des einmaligen Heizkostenzuschusses beträgt bei Unterschreitung der festgesetzten Einkommensgrenze 220,-- Euro pro Haushalt
  • und bei Überschreitung dieser Einkommensgrenze bis zu maximal 50,-- Euro
    110,-- Euro pro Haushalt.

Der Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages), wird der Heizkostenzuschuss nicht gewährt.

Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist beim Marktgemeindeamt Hörsching, Frau Mag. Freilinger, Zi. 10, oder Frau Pichler, Zi. 02, wo auch die Antragsformulare aufliegen, zu stellen.

Die Antragsfrist läuft von 04. Jänner bis 15. April 2010. Vorzulegen sind alle Einkommensnachweise der im Haushalt bzw. der Wohnung lebenden Personen (Einkommensverhältnisse des Jahres 2009 sind auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden).

Sollten Sie noch Fragen zum Heizkostenzuschuss 2009/2010 haben, können Sie sich gerne an das Marktgemeindeamt Hörsching, Telefon 07221/72155 DW 41 oder DW 24 wenden.

22.12.2009