Umwelt

Abfallkalender

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Merkblatte Abfalltrennung

Merkblatt  ABFALLTRENNUNG  - So sammeln und trennen Sie richtig

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Grün- u. Strauchschnittsammelstellen

Im den einzelnen Siedlungen der Martgemeinde Hörsching sind zur Entsorgung des anfallenden Grün- und Strauchschnittes Container zur Entsorgung aufgestellt. In diese Grün- und Strauchsnittcontainer gehören nur:

  • Grünschnitt
  • Strauchschnitt
  • Gartenabfälle
  • Laub
  • alte Zimmerpflanzen usw.

Wir ersuchen um Sauberkeit bei den diversen Sammelinseln, bzw. um Einhaltung der Entsorgungsvorschriften und weisen nochmals darauf hin, dass Verursacher von "wilden Ablagerungen" ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden!

Größere Mengen an Grün- und Strauchschnitt können direkt bei der Fa. Höglinger unter vorheringer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07221 / 722 95 oder 0664 / 132 37 06 entsorgt werden.


Sperrmülltermine

Für all jene die keine Möglichkeit haben ihren sperrigen Abfall in die Altstoffsammelzentren zu transportieren, bietet die Marktgemeinde Hörsching ein Abholsystem für die Gemeindebürger an.
Dieses ist jedoch kostenpflichtig und kostet € 15,00 brutto je angefangene ¼ Stunde Abholzeit. Die Abholung wird vierteljährlich, also einmal pro Quartal an einem bestimmten Tag durchgeführt.
Für dieses Abholsystem ist eine vorherige Anmeldung mittels Anmeldeformulars notwendig.
Formulare sind am Gemeindeamt bzw. auf dieser Homepage unter Bürgerservice - Formulare erhältlich.

1. Quartal:  Freitag, 26.03.2010 - Anmeldeschluss 19.03.2010
2. Quartal:  Freitag, 25.06.2010 - Anmeldeschluss 18.06.2010
3. Quartal:  Freitag, 10.09.2010 - Anmeldeschluss 03.09.2010
4. Quartal:  Freitag, 19.11.2010 - Anmeldeschluss 12.11.2010


Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten

Auszug aus dem Oö. Hundehaltergesetz 2002

Laut § 6 Oö. Hundehaltergesetz 2002

1)  müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
2) Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie zB in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. (Anm:LGBl.Nr. 124/2006)
3) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen!

§ 15 Strafbestimmungen
1) Eine Verwaltungsübertretung begeht wer einer Verpflichtung gemäß § 6 Abs. 3
nicht nachkommt und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.000,00 Euro bestraft werden.

Drei so genannte Hundestationen befüllt mit Beuteln für die Entsorgung der Exkremente sind in der Mozartstraße, im Feldweg und in der Gerersdorfer Straße aufgestellt.


Gelbe Säcke – Gelbe Tonne

Jedes Jahr im Herbst erhält jeder Haushalt im Gemeindegebiet Hörsching, ausgenommen Wohnhausanlagen, diese haben die Gelbe Tonne, eine Rolle Gelbe Säcke zum Wohnhaus geliefert. Wenn diese Säcke nicht für das ganze Jahr reichen, so kann sich jeder Gemeindebürger, ausgenommen jene die bei Ihrer Wohnanlage eine Gelbe Tonne haben, eine Rolle Gelbe Säcke am Marktgemeindeamt abholen.
Es gibt leider immer wieder Gemeindebürger die in die Gelben Tonnen von Wohnhausanlagen und der Schulen ihren Kunststoffabfall entsorgen.
Gerade in Schulen fallen Unmengen an Kunststoffabfällen an, diese Tonnen sind auch ohne die Abfälle von den umliegenden Anrainern immer überfüllt!
Wenn Sie Ihre Kunststoffabfälle nicht im Gelben Sack sammeln wollen, so können Sie im Altstoffsammelzentrum dreimal wöchentlich

Montag vom 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 12.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag vom 08.00 bis 18.00 Uhr

Ihre Kunststoffabfälle entsorgen. Allerdings kann der Sack nicht einfach abgegeben werden. Alle Abfälle müssen im ASZ sorgfältig aus dem Gelben Sack in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.


Wasser

Die Marktgemeinde Hörsching bezieht das gesamte Trinkwasser aus den beiden Brunnenanlagen Goldwörth und Scharlinz der Linz AG. Die Wasserqualität wird dort entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen laufend überprüft, die wesentlichen qualitativen Parameter aus der letzten Untersuchung vom Jänner 2009 liegen uns wie folgt vor.

CHEMISCHER BEFUND und LEGENDE:
Gesamthärte: 13,7°dH Grad deutscher Härte *
(Kleiner als 10 weich, 10-20 mittel, größer als 20 hart) *
Nitratgehalt: 9,8 mg/l Grenzwert 50 mg/l für Erwachsene,
Pestizide:  Einzelsubstanz und Pestizide im untersuchten Umfang nicht bestimmbar
Einzelsubstanz     0,1 µg/l - Grenzwert
Summe Pestizide 0,1 µg/l - Grenzwert
  
Legende:  [ °dH ] Grad deutscher Härte
[ mg/l ] Tausendstel Gramm pro Liter
[ µg/l  ] Millionstel Gramm pro Liter
* Wichtig für die Salzdosierung bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen!


Formulare betreffend Föderungsansuchen für Energiespar- und Umweltschutzmaßnahmen sowie  Ansuchen um Sperrmüllabfuhr finden sie unter dem Menüpunkt: Bürgerservice - Formulare