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Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen der Marktgemeinde Hörsching i.d.g.F.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Für Vereine, die für ihr Bestehen im zukünftigen Jahr ein Jubiläum aufweisen können, kann zusätzlich eine einmalige Förderung von bis zu EUR 5.000,00 beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein eine öffentliche Feier im Jubiläumsjahr durchführt.
Außerordentlichen Betriebsmitteln sind größere Anschaffungen, die nicht zum laufenden Betrieb gehören, dem Vereinszweck dienen und die im Eigentum des Vereins bleiben (z.B. Geräte, Ausstattung oder spezielle Investitionen)
Außerordentliche Projekt- bzw. Investitionsförderungen dienen zur Abdeckung von außergewöhnlichen, nicht alljährlich wiederkehrenden Aufgaben oder Vorhaben, die sonst nur schwer durchzuführen wären. Bei Investition- bzw. Projektkosten von mehr als EUR 10.000,00 wird ein Projektteam zwingend vorgeschrieben.
Förderanträge über € 10.000,00 müssen bis spätestens 30. September zur Budgetberatung an das Marktgemeindeamt gerichtet werden. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt in 10 Jahren € 15.000,00.