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In der Finanzverwaltung der Marktgemeinde Hörsching sind vier Bedienstete beschäftigt.
Das Aufgabengebiet der Finanzverwaltung umfasst u. a. die Erstellung des Gemeindevoranschlages, die Erstellung des Mittelfristigen Finanzplanes und die Erstellung des Gemeinderechnungsabschlusses. Zudem wickelt die Abteilung den gesamten Zahlungsverkehr und die gesamte Buchhaltung der Marktgemeinde Hörsching ab. Ebenso werden von der Finanzverwaltung sämtliche Gemeindegebühren, Steuern und Beiträge vorgeschrieben. Auch die Personalverwaltung bzw. -verrechnung ist in der Abteilung Finanzverwaltung integriert.
Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abteilung jederzeit zur Verfügung!