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Die Hundehaltung unterliegt ab dem 1. Dezember 2024 in Oberösterreich einem neuen Hundehaltegesetz.
Folgende Punkte müssen alle Hundehalter, unabhängig von Größe oder Rasse des Hunde beachten:
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20- Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindesten 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Halten und Führen von Hunden spezieller Rasse
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten ab Inkrafttreten des Oö. Hundehaltegesetz 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von Größe und Gewichts des Hundes.
Ist unklar, ob der Hund einer dieser speziellen Rassen angehört, hat der / die Hundehalter:in ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Diese Hunderassen dürfen ausschließlich von Personen gehalten und geführt werden die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die über eine Sachkunde Ausbildung verfügen und verlässlich im Sinne des Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht besteht ab dem 12. Lebensmonat des Hundes. Die Halterin bzw. der Halter eines Hundes einer speziellen Rasse kann bei der Gemeinde eine Befreiung von der Leinen - und Maulkorbpflicht beantragen. Dafür ist ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung beizubringen. Die Gemeinde stellt über die Befreiung einen Bescheid aus, der von jeder Person, die den Hund führt, mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Organen vorzuweisen ist.
Auf der neuen Website des Landes OÖ finden Sie alle relevanten Informationen zum neuen Hundehaltegesetz 2024.
www.sichermithund.at
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