Information zur Änderung der Rundfunkgebühren

ORF Gebühren

ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 ORF-Beitrag und Landesabgabe ein. Der ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro monatlich. Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen. Wien – Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor, ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service den ORF-Beitrag ein. 

Grundlegende Änderung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes, das am 08.09.2023 ratifiziert wurde: War die Zahlung bisher an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die Hauptwohnsitz- Adresse ausschlaggebend. Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die sogenannte „Streaminglücke“ geschlossen. Nun tragen alle solidarisch zur Finanzierung des ORF bei, unabhängig vom Empfangsweg. Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt nunmehr weniger als zuvor. Denn der ORF-Beitrag wird günstiger. Waren bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr, Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer 22,45 Euro fällig, so ist nun lediglich der ORF-Beitrag von 15,30 Euro monatlich zu zahlen. 

Das entspricht einer Ersparnis von 31,8 Prozent. Bestehende Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht. War eine Hauptwohnsitz-Adresse bislang nicht gemeldet, muss sich an dieser eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz für den ORF-Beitrag registrieren.


Nähere Informationen entnehmen Sie dem unten stehenden Dokument

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