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Hier finden die Mitglieder des Hörschinger Gemeinderates.
AN WEN KÖNNEN FRAGEN GERICHTET WERDEN?Jede Bürgerin und jeder Bürger der Marktgemeinde Hörsching ist berechtigt, an den Bürgermeister, die Vizebürgermeister oder einen Fraktionsobmann insgesamt maximal zwei Fragen zu stellen.Ausgenommen von diesem Recht sind Gemeinderäte.WELCHE FRAGEN SIND ZULÄSSIG?Fragen müssen inhaltliche Angelegenheiten betreffen, die entweder in den eigenen oder den übertragenen Wirkungsbereich der Marktgemeinde Hörsching fallen. Fragen zu Personalangelegenheiten sind nicht zugelassen.
BIS WANN KÖNNEN FRAGEN EINGEREICHT WERDEN?Fragen müssen bis zehn Minuten vor Beginn der Gemeinderatssitzung mittels vor dem Sitzungsaal aufliegenden bzw. über die Gemeindehomepage zur Verfügung gestellten Formular schriftlich beim Vorsitzenden abgegeben werden.
FORMULARERichtlinien_für_die_Bürgerfragestunde_an_den_Gemeinderat_der_Marktgemeinde_Hörsching.pdf herunterladen (0.06 MB)Anfrageformular - Bürgerfragestunde an den Gemeinderat der Marktgemeinde Hörsching