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Der Rutzinger See ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für Badegäste, Spaziergänger, Sportler und Familien. Damit die Anlage für alle Besucher:innen ein Ort der Erholung bleibt, gelten einige wichtige Regeln, die besonders in den letzten Wochen wieder verstärkt Thema waren.
Hunde
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Mitnahme von Hunden. Laut Seeordnung ist das Freilaufenlassen von Hunden auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Zudem dürfen Hunde nicht in die Liegewiesenbereiche mitgenommen werden. Während der Badesaison von 15. Mai bis 15. September ist auch das Baden mit Hunden im See untersagt.
Nachtruhe beachten
Der Rutzinger See steht Besucher:innen täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr gilt Nachtruhe auf dem gesamten Seegelände. Auch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz ist während dieser Zeit nicht gestattet. Gerade aus aktuellem Anlass wird um Rücksichtnahme gebeten
Die vollständige Seeordnung mit allen Bestimmungen ist auf der Website der Marktgemeinde Hörsching abrufbar:
Seeordnung Rutzinger See