Pflege: 24-Stunden-Betreuung

Altenpflege

Was tun im Pflegefall? Wer pflegt mich, wenn ich alt bin? 

Hilfe im Pflegefall

Die 24-Stunden-Betreuung und die sozialen Dienste sollen eine professionelle Betreuung in den eigenen vier Wänden möglich machen.
Großvater ist gestürzt, die Operation ist gut verlaufen. Der 94-Jährige braucht jetzt Unterstützung für die alltäglichen Dinge des Lebens. Aber Vorsicht: Die 24-Stunden-Betreuungskraft kann nicht bei allem helfen. Und was tun, wenn in der Wohnung kein Platz für eine zweite Person ist? Wie man sich von Profis helfen lassen kann, wurde hier kurz zusammengefasst. 

24-Stunden-Betreuung zu Hause
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 oder bei Demenzerkrankung der Stufe 1 oder 2 hat. Die Betreuungskraft muss außerdem mindestens 48 Stunden pro Woche arbeiten und hat nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen eine durchgehende Freizeit von zumindest der gleichen Dauer zu haben. In der Zeit, in der sie arbeitet, muss sie zudem mit der zu betreuenden Person zusammenleben und volle Verpflegung erhalten. 

Die 24-Stunden-Betreuung wird vom Bund gefördert
Der Bund fördert eine notwendige Betreuung durch bis zu zwei Betreuungskräfte für Pflegegeldbezieher der Stufe 3 oder höher, deren monatliches Nettoeinkommen € 2.500 nicht übersteigt. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich diese Grenze um bis zu € 600. Bestimmte Leistungen wie Pflegegeld oder Familienbeihilfe werden nicht einberechnet.
Die Betreuungskraft muss eine heimhelferähnliche Ausbildung absolviert haben oder seit sechs Monaten sachgerecht pflegen oder eine fachspezifische Ermächtigung zur pflegerischen Tätigkeit vorweisen. Zur Qualitätssicherung werden verpflichtend Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen durchgeführt. Eine selbstständige Betreuungskraft wird mit € 275 und eine unselbstständige Betreuungskraft mit € 550 monatlich gefördert. Die erste Anlaufstelle ist hier das Sozialministeriumservice (Landesstelle Oberösterreich). Betreuungskosten können auch steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden.

Was machen 24-Stunden-Betreuungskräfte konkret?
Sie helfen im Haushalt und bei der allgemeinen Lebensführung, etwa beim Kochen, Einkaufen, Putzen oder bei der Gestaltung des Tagesablaufs. Sie leisten auch Gesellschaft und begleiten bei diversen Aktivitäten wie Spaziergänge oder Vereinsbesuche. Betreuungskräfte können auch bei pflegerischen Angelegenheiten wie etwa Körperpflege, An- und Auskleiden, Medikamenteneinnahme oder Benützung der Toilette behilflich sein. Davor sollte aber mit dem Hausarzt abgeklärt werden, ob medizinische Gründe dagegensprechen. Ist das nämlich der Fall, muss ein Angehöriger des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die Betreuungskraft insbesondere einweisen und ihr die Durchführung dieser Aufgaben formell anordnen. Ärztliche Tätigkeiten dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn die Betreuungskraft von einem Arzt dazu eingewiesen und angeordnet wurde. Solche Tätigkeiten sind etwa das Anlegen von Verbänden und Bandagen oder die Verabreichung von Medikamenten. 

Wie finde ich eine qualifizierte Betreuungskraft? 
Betreuungskräfte können insbesondere über kommerzielle Vermittlungsagenturen oder gemeinnützige Anbieter gefunden werden. Als Hilfestellung kann das österreichische Qualitätszertifikat dienen.
Ist eine Betreuungskraft selbstständig tätig, dann liegt es an ihr, gewerberechtliche Vorschriften zur Personenbetreuung zu erfüllen, sich selbst zu versichern und ihre Tätigkeit beim Finanzamt zu melden. Im schriftlichen „Personenbetreuungsvertrag“ müssen dann insbesondere ihre genauen Aufgaben und der Werklohn vereinbart werden. Abseits der allgemeinen Voraussetzungen zur 24-Stunden-Betreuung sind die Arbeitszeiten frei vereinbar.
Möchte man hingegen eine Betreuungskraft als Dienstnehmer beschäftigen, dann muss ein Dienstvertrag abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis der österreichischen Gesundheitskasse in Oberösterreich sowie dem Finanzamt gemeldet werden. Dann fallen zusätzliche Kosten wie Versicherungsbeiträge, Arbeiterkammerumlage oder Lohnsteuer an. Außerdem darf eine Arbeitsbereitschaft von maximal 21 Stunden vereinbart werden und die Arbeitszeit darf innerhalb von 14 Tagen insgesamt nicht mehr als 128 Stunden betragen. Zusätzlich müssen bestimmte Regeln zu Ruhepausen, Urlaub oder Krankheit eingehalten werden.

Eine 24-Stunden-Betreuung kommt nicht in Frage? 
Werden die Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung nicht erfüllt, dann gelten die strengeren Arbeitszeitgrenzen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Es kann zwar eine Betreuungskraft bei der zu pflegenden Person leben, sie hat aber beispielsweise Anspruch auf mehr Ruhezeit und es gilt ein Nachtarbeitsverbot.
Bedarf es vereinzelt Hilfe bei der Pflege oder bestimmten alltäglichen Dingen, kommen die sozialen Dienste des Landes Oberösterreich in Frage. Mobile Pflegedienste unterstützen punktuell in Form von Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Sozialbetreuung. Außerdem bieten Mahlzeitendienste Essen auf Rädern, Tiefkühlmenüs oder Besuche am Mittagstisch an. Für die Kosten kommt man je nach Einkommen selbst auf, der Rest wird von der öffentlichen Hand finanziert. Informationen erhält man bei dem Wohnsitzgemeindeamt, den Sozialberatungsstellen, den Organisationen selbst und bei den Sozialabteilungen der Magistrate und Bezirkshauptmannschaften. 


WEITERE INFORMATIONEN

Pflegehotline des Landes Oberösterreich
+43 51 775775
Homepage

Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 14.30 Uhr
Gruberstraße 63, 4021 Linz,
+43 732 7604-0
post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at 
Homepage

Österreichische Gesundheitskassa Oberösterreich
Homepage

Unterstützungsangeboten für zuhause
Homepage Pflegeinfo Oberösterreich

Übersicht der mobilen Pflegedienste in Oberösterreich
Homepage Pflegeinfo Oberösterreich  

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung
Broschüre des Sozialministeriums
Broschüren-Hotline +43 1 71100862525
broschuerenservice@sozialministerium.at

Zertifizierte Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung
Homepage