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Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen der Marktgemeinde Hörsching i.d.g.F.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Die Förderhöhe ergibt sich aus der Anzahl der Mitglieder und den Aktivitäten des Vereins.
Als eigene öffentliche Veranstaltungen gelten jene Veranstaltungen, die vom Verein eigenständig im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hörsching organisiert und finanziert werden, öffentlich zugänglich sind und sich an die allgemeine Öffentlichkeit als Zielgruppe richten. Dazu zählen beispielsweise Feste, Bälle, Ortsmeisterschaften, Konzerte, Vorträge, Kabaretts sowie vergleichbare Veranstaltungen.
Veranstaltungen, die vom Verein im Gemeindegebiet von Hörsching selbst organisiert und finanziert werden, öffentlich zugänglich sind sowie die Öffentlichkeit als Zielgruppe ausweisen (z.B.: Bälle im Kusz, Ortsmeisterschaften, Konzerte, Vorträge, Kabaretts, etc.)
Projekte oder Veranstaltungen, welche vom Verein in Zusammenarbeit mit den in Hörsching ansässigen Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, dem Jugendzentrum, dem Altenheim, der Pfarre oder Hörschinger Vereinen durchgeführt werden (z. B: Schulfest, Erstkommunion, etc.)
Die Förderung ergibt sich aus der Anzahl der Mitglieder und den Ausbildungskosten.
Die Förderung ergibt sich aus der Anzahl der aktiven Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr.
Die Förderung ergibt sich aus dem Verbandsmeisterschaftsbetrieb und/oder den sportlichen Erfolgen des Vereins.