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Ich beantrage, eine Verlängerung der durch den Landeshauptmann festgesetzten Sperrstunde gemäß den oben genannten Angaben zu bewilligen.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Gemäß § 113 Abs. 3 GewO 1994 idF LGBl I Nr. 6/2012 entfallen für den Antrag auf Sperrstundenverlängerung Gebühren in der Höhe von € 14,30. Für die Bewilligung von ein bis zwei kalendermäßig bestimmte Tage werden zusätzlich € 5,20, für drei bis 10 Tage € 27,80, für mehr als zehn Tage oder einen durchgehenden Zeitraum bis zu höchstens zwölf Monaten € 45,20 und für einen unbefristeten oder zwölf Monate übersteigenden Zeitraum € 90,40 verrechnet.