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Grundlage für den Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Tarifordnung für das Kultur- und Seminarzentrum Hörsching. Gemäß Gemeinderatsbeschluss wird der VHS ein Nachlass gewährt. Die Vereinbarung wird zwischen der Marktgemeinde Hörsching (Vermieter) und folgendem Mieter geschlossen:
VHS - Volkshochschule Linz-Land - Hörsching Leitung: Johanna LeberbauerLeharstraße 2, 4064 OfteringT: +43 676 84 55 00 360, M: Johanna.Leberbauer@vhsooe.at
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Die Gastronomische Betreuung ist mit unserem Exklusiv-Caterer 1st Event abzusprechen.Tel. +43 7221 74550, E-Mail: office@1st-event.at
Ein Rücktritt vom vorliegenden Vertrag ist per E-Mail oder mittels eingeschriebenen Briefes möglich. Bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin ist der Rücktritt kostenlos. Bei Rücktritt bis 1 Monat vor der Veranstaltung liegt die Stornogebühr bei 50 %, danach bei 75 %. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (wie behördliche Verfügungen oder sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Pandemie) unmöglich wird, kann jede der Vertragsparteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Auslösung einer Stornogebühr auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Tarifordnung für das Kultur- und Seminarzentrum Hörsching bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung. Gemäß Gemeinderatsbeschluss wird der VHS ein Nachlass von 50% gewährt. Mit der Übermittelung dieser Vereinbarung erkennt die antragstellende Person bzw. das antragstellende Unternehmen die Gültigkeit der AGB ausdrücklich an und verpflichtet sich zur Einhaltung und Umsetzung sämtlicher darin festgelegter Bestimmungen.