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Grundlage für den Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Tarifordnung für das Kultur- und Seminarzentrum Hörsching. Die Vereinbarung wird zwischen der Marktgemeinde Hörsching (Vermieter) und folgendem Mieter geschlossen:
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Bei Veranstaltungen im Saal und Foyer, bei denen technisches Equipment des Kulturzentrums benützt wird, ist ausnahmslos eine Personalbeistellung des KUSZ während der gesamten Veranstaltung notwendig. Je nach Aufwand der Produktion können auch mehrere Mitarbeiter dafür abgestellt werden, die Marktgemeinde behält sich hier die Entscheidung vor.
Tarife/h: Werktags von 07 bis 22 Uhr € 60,- | von 22 bis 07 Uhr, sowie Sonn- und Feiertage € 90,-
Das Streuen von Federweiß ist untersagt. Grobe Verunreinigungen werden pauschal in Rechnung gestellt. Ebenso wird die erforderliche Entsorgung von Dekoration, Leergut etc. zusätzlich berechnet. Pauschale: € 180,-
Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist ausdrücklich untersagt. Die gastronomische Betreuung ist mit unserem Exklusiv-Caterer 1st Event persönlich abzusprechen. Kontakt:
1st Event - Beate Pflugseder
Tel. +43 7221 74550, Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr
E-Mail: office@1st-event.at