Reservierungsformular - Veranstaltungsausstattung der Marktgemeinde Hörsching

Mit diesem Formular können Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz in Hörsching die Veranstaltungsausstattung der Markt-gemeinde Hörsching reservieren. Der Verleih erfolgt ausschließlich für Veranstaltungen im Gemeindegebiet und richtet sich nach der gültigen Richtlinie für den Verleih von Veranstaltungsausstattung der Marktgemeinde Hörsching. 

Ein Rechtsanspruch auf den Verleih besteht nicht; die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit und im Ermessen der Marktgemeinde Hörsching.

Die Veranstaltungsausstattung ist vom Veranstalter persönlich beim Wirtschaftshof der Marktgemeinde Hörsching in der 
Ofteringer Straße 12, 4063 Hörsching, abzuholen und nach Beendigung der Veranstaltung dorthin zurückzubringen.

Die Abholung und Rückgabe ist ausschließlich während der Öffnungszeiten 
von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 14:00 Uhr möglich. 
Eine telefonische Terminvereinbarung unter+43 664 4106993 ist vorab erforderlich.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Veranstaltungsausstattung
Biertischgarnituren (optional)
Zustellung (optional)
Hinweis:

Die Zustellung von Biertischgarnituren erfolgt ausschließlich palettenweise. Innerhalb des Gemeindegebietes wird dafür ein fixer Betrag von € 25,– pro Palette verrechnet. Die Zustellung umfasst keinen Auf- und Abbau durch den Wirtschaftshof.

Hinweis:

Ein Antrag zur Aufstellung von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen muss bei der Straßenverwaltung gestellt werden. Den Antrag finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice -> Formulare -> Aufstellung von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet.

Mehrwegbecher 0,3 l (optional)
Mehrwegbecher 0,5 l (optional)
Mehrweghäferl (optional)
Hinweis:

Becher und Häferl müssen sauber gewaschen und vollständig getrocknet zurückgegeben werden. 
Nicht im feuchten Zustand zusammenstecken (Schimmelbildung). 

Bei ungereinigter Rückgabe: € 50,- Reinigungspauschale pro Box. 

Für den Verlust von Mehrwegbechern sowie Mehrweghäferl wird ein Betrag von 
€ 3,– pro Stück verrechnet.

Hinweis:

Gasflaschen werden nicht bereitgestellt und sind vom Veranstalter selbst zu organisieren. Nach der Verwendung ist der Gasgriller vollständig gereinigt zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe in ungereinigtem oder stark verschmutztem Zustand, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 50,– pro Griller verrechnet.

Mobile Bühne

Die mobile Bühne umfasst max. 14 Bühnenelemente (je 2 x 1 Meter), Standfüße in unterschiedlichen Höhen (30 cm oder 60 cm), eine Stiege sowie Absturzsicherungen für die Bühne.

Die Zustellung der Bühne erfolgt ausschließlich durch den Wirtschaftshof der Marktgemeinde Hörsching. Der Auf- und Abbau erfolgt entweder gemeinsam mit vier Helfern des Veranstalters oder – sofern keine Helfer zur Verfügung gestellt werden – ausschließlich durch den Wirtschaftshof.

Für die Bereitstellung der Bühne wird eine fixe Pauschale in Höhe von € 750,– verrechnet. Stellt der Veranstalter vier geeignete Helfer zur Verfügung und ist dadurch nur ein Bauhofmitarbeiter erforderlich, reduziert sich die Pauschale auf € 500,–.

Die Marktgemeinde Hörsching behält sich vor, den Umfang der verleihbaren Veranstaltungsausstattung jederzeit zu ändern.

Standfüße: (optional)
Zusatzelemente: (optional)
Vier Helfer vom Verein (optional)
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