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Mitglieder der Gemeindevorstandes
Der Gemeindevorstand ist unter anderem zuständig für den Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen und für die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu einem bestimmten Betrag. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen und die Abschreibung von Abgaben und sonstigen uneinbringlichen Forderungen fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Gemeindevorstandes.