Gewinnspiel Facebook

Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

 

Ausrichter des Gewinnspiels ist die Marktgemeinde Hörsching, Brucknerplatz 7, 4063 Hörsching. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

WAS KANN MAN GEWINNEN
Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, eine Freikarte für die bei Facebook beschriebene Veranstaltung zu gewinnen.

WIE KANN MAN GEWINNEN
Sie nehmen teil, indem Sie Fan der Seite Hörsching auf Facebook werden und den Gewinnspielbeitrag kommentieren.

WER DARF TEILNEHMEN
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches von der Marktgemeinde Hörsching vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspieldienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

WER DARF NICHT TEILNEHMEN
Die Marktgemeinde Hörsching behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Marktgemeindeamt Hörsching behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

WANN FINDET DAS GEWINNSPIEL STATT
Die Facebook Gewinnspielaktion startet mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

WANN UND WIE WIRD GELOST
Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.

WIE ERFÄHRT MAN VON DEM GEWINN
Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Die Gewinner werden mittels privater Nachricht kontaktiert.

WIE ERHÄLT MAN DEN GEWINN
Mit Bekanntgabe des Gewinners wird er aufgefordert, sich mit der Marktgemeinde Hörsching in Verbindung zu setzen. Die gewonnen Karten können in Hörsching abgeholt oder am Veranstaltungsort hinterlegt werden.

DATENSCHUTZHINWEISE
Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch die Marktgemeinde Hörsching lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

FREISTELLUNG VON FACEBOOK
Dieses Gewinnspiel wird durch die Marktgemeinde Hörsching durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an die Marktgemeinde Hörsching zu richten.

SONSTIGES
Die Marktgemeinde Hörsching behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (z.B. Software- oder Hardware-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Die Marktgemeinde Hörsching haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.