Der Seniorenpass der Marktgemeinde Hörsching ist eine Aktion für Hörschinger Pensionisten. Der Seniorenpass beinhaltet diverse Gutscheine, die nur von der Person, auf deren Namen der Seniorenpass lautet, eingelöst werden können. Der Seniorenpass ist nicht übertragbar.
Folgende Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hörsching haben, können sich einen Seniorenpass ausstellen lassen:
- Frauen und Männer ab dem 60. Lebensjahr, wenn in Pension
- Frauen und Männer vor dem oben angeführten Alter, wenn krankheitsbedingt in Pension
- Bezieher einer Witwen-/Witwerpension mit Ausgleichszulage
Mitzubringen sind:
- der Seniorenpass des Vorjahres oder
- bei erstmaliger Beantragung eines Seniorenpasses ein Lichtbild und der Pensionsbescheid
Der Seniorenpass kann jeweils zu Beginn des Jahres im Rathaus bei Roland Firneis abgeholt werden.