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Ihre Frage wird gemäß der Richtlinie für die Bürgerfragestunden an den Gemeinderat der Marktgemeinde Hörsching behandelt.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Marktgemeinde Hörsching ist berechtigt, an den Bürgermeister, die Vizebürgermeister oder einen Fraktionsobmann insgesamt maximal zwei Fragen zu stellen. Ausgenommen von diesem Recht sind Gemeinderäte.
Fragen müssen inhaltliche Angelegenheiten betreffen, die entweder in den eigenen oder den übertragenen Wirkungsbereich der Marktgemeinde Hörsching fallen. Fragen zu Personalangelegenheiten sind nicht zugelassen.