Aufschließungs- und Erhaltungsbeitrag

Zuständig

AUFSCHLIESSUNGSBEITRÄGE

Für unbebaute und als Wohngebiet gewidmete Grundstücke bzw. Grundstücksteile je nach infrastruktureller Aufschließung (Kanal, Wasser, Verkehrsfläche) sind Aufschliessungsbeiträge in fünf Jahresraten einzuheben. Diese werden auf, die im Fall der Bebauung fälligen Anschlussgebühren, wertgesichert angerechnet.


Kanal
WasserVerkehrsfläche
Berechnung
€ 1,45 je m² Grundstücksfläche
€ 0,73 je m² Grundstücksfläche
Wurzel aus der Grundstücksfläche * 3 (anrechenbare Fahrbahnbreite) * € 95,00 abzüglich 60%


ERHALTUNGSBEITRÄGE
Ab dem fünften Jahr nach der Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge für Kanal und Wasser sind jährliche Erhaltungsbeiträge vorzuschreiben. Diese sind nicht anrechenbar.


KanalWasser
Berechnung
€ 0,33 je m² Grundstücksfläche
€ 0,15 je m² Grundstücksfläche