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AUFSCHLIESSUNGSBEITRÄGE
Für unbebaute und als Wohngebiet gewidmete Grundstücke bzw. Grundstücksteile je nach infrastruktureller Aufschließung (Kanal, Wasser, Verkehrsfläche) sind Aufschliessungsbeiträge in fünf Jahresraten einzuheben. Diese werden auf, die im Fall der Bebauung fälligen Anschlussgebühren, wertgesichert angerechnet.
ERHALTUNGSBEITRÄGEAb dem fünften Jahr nach der Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge für Kanal und Wasser sind jährliche Erhaltungsbeiträge vorzuschreiben. Diese sind nicht anrechenbar.