Inserat Gemeindezeitung


Die Gemeindezeitung der Marktgemeinde Hörsching erscheint vierteljährlich, jeweils im März, Juni, September und Dezember.

BEDINGUNGEN
1.Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. telefonischen Textänderungen wird keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen.
2.Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
3.Wenn ungeeignete Druckunterlagen (Bildvorlagen etc.) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wird keine Verantwortung für schlechte Wiedergabe übernommen bzw. werden Bilder unter Umständen nicht abgedruckt. Fotos sollten eine Mindestgröße von 200 dpi aufweisen.
4.Gewünschte Platzierungen können nur im Rahmen der Gesamtgestaltung berücksichtigt werden.
5.Die Inseratkosten sind nach Rechnungslegung zu überweisen.

Die Marktgemeinde Hörsching wird mit der Einschaltung nachstehenden Inserates in der Hörschinger Gemeindezeitung (Zeitungsformat Din A4) beauftragt:

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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