Kanal- und Wassergebühren

Anschlusskosten
Diese Herstellungskosten sind für notwendige Hausanschlüsse für Gas (falls notwendig), Strom, Wasser und Kanal sowie Telefon/Internet fällig. Bei einem Hausbau sollte man zusätzlich die Gebühren für die Versorgung der Baustelle mit dem notwendigen Bauwasser/Baustrom hinzurechnen.


Anschlussgebühren
Diese wird einmalig, anlässlich des erstmaligen Anschlusses des Grundstückes an die gemeindeeigene Wasser- und Abwasserentsorgungsanlage eingehoben. Sollte auf dem Grundstück noch kein Objekt errichtet sein und mit Zustimmung des Eigentümers ein Anschluss hergestellt werden, wird üblicherweise die Mindestgebühr erhoben.

Bemessungsgrundlage = die Fläche, der an die Kanalisation angeschlossenen Bauwerke

  • bei eingeschossigen Bauwerken die bebaute Grundfläche
  • bei mehrgeschossigen Bauwerken die Summe der Geschossflächen

Ergibt sich durch bauliche oder betriebliche Änderungen beim angeschlossenen Objekt eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage, so ist hierfür eine ergänzende Anschlussgebühr zu entrichten.


Benützungsgebühren 
Die laufende Kanalbenützungsgebühr bzw. die Wasserbezugsgebühr sind während der gesamten Dauer der Benützung in periodischen Zeitabständen zu entrichten. 


Wasserhärte
In Hörsching beträgt die Wasserhärte aus der öffentlichen Wasserleitung im Mittel 12°dH.


Kosten
Alle aktuellen Tarife finden Sie in der Rubrik Gebühren.


Kontakt 

Bei Fragen steht Ihnen Arnel Duvnjak gerne zur Verfügung.