Lohnsteuerausgleich

Ihre Lohnsteuer wird so berechnet, als ob Sie das ganze Jahr über gleich viel verdient hätten. Wenn Ihr Einkommen aber geschwankt hat, z. B. wegen eines Jobwechsels, zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung aus. Hierbei wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt.

Häufig stellt sich dabei heraus, dass man zu viel bezahlt hat und es gibt eine Lohnsteuergutschrift direkt auf Ihr Konto. Sollte es in Ihrem Fall jedoch zu einer Steuernachzahlung kommen, können Sie, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen.

Fristen: 
Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung - für den Antrag haben Sie fünf Jahre Zeit
Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung - 30. September des Folgejahres

Woher bekommen Sie nun die Formulare? 
Die Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung können Sie direkt beim Finanzamt Linz, beim Bürgerservice im Rathaus (ab Mitte/Ende Februar des Folgejahres) oder bequem und schnell online bestellen.

Weitere Informationen: 
Bundesministerium für Finanzen 
Finanzamt Linz (FA46)