Mehrweggebot bei Veranstaltungen

01.01.2022

Mit 1. Jänner 2022 ist die Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2021 in Kraft getreten. 

Veranstaltungen mit mind. 300 Besucher:innen
Bei Veranstaltungen mit mindestens 300 Besucher:innen dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr ausgegeben werden.
Sollte das nicht möglich sein, sind Einweg-Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen wie etwa Holz, Papier oder Karton zulässig.

Veranstaltungen ab 2.500 Besucher:innen
Ab 2.500 Besucher:innen müssen Veranstalter:innen ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses Konzept beinhaltet Art, Menge und Verbleib der entstehenden Abfälle und einen Plan, wie diese entsorgt werden. Außerdem werden im Konzept Maßnahmen zu Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Sammlung sowie organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften angeführt.
Abfallkonzept Veranstaltungen_Muster.pdf herunterladen (0.72 MB)

Weitere Informationen:
Gesetzestext_Oö._Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle_2021.pdf herunterladen (0.6 MB)
Leitfaden_Abfallvermeidung_Veranstaltungen.pdf herunterladen (0.75 MB)