Personalausweis

Benötigte Unterlagen: 

  • Vorhandener Personalausweis
    Wenn ein Personalausweis länger als 5 Jahre abgelaufen ist, dann müssen zum Reisepass auch noch der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Geburtsurkunde mitgebracht werden. 
  • 1 Passbild (nicht älter als sechs Monate)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunden

Ist kein Personalausweis vorhanden, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: 
entweder ein gültiger Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde und ein Lichtbildausweis.
Wenn die betroffene Person noch keinen Lichtbildausweis besitzt, genügt ein Zeuge; dieser muss sich dann ausweisen. 

Ein Personalausweis kann nur persönlich und vor Ort beantragt werden, minderjährige Kinder müssen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters am Amt erscheinen (auch Babys).

Kosten 
für Kinder bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30
für Erwachsene und Kinder ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50
Die Erstausstellung eines Reisepasses bis zum 2. Lebensjahr ist kostenlos.

Gültigkeit 
bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre

Ausstellung 
Für die Ausstellung eines Personalausweises wenden Sie sich im Rathaus bitte an Aylin Akbulut, Christine Schwab oder Sandra Auer. Der vorhandene Personalausweis wird vor Ort entwertet und ist sofort ungültig. Der Antrag eines Personalausweises wird zur Weiterbearbeitung an die BH Linz-Land gesendet und wird innerhalb von ca. 5 Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse zugestellt.

Bei dringenden Anliegen muss ein Personalausweis direkt bei der BH Linz-Land (Kärntnerstraße 16, 4021 Linz) beantragt werden.

Wann ist eine Neuausstellung des Personalausweises notwendig?  

  • Alter Personalausweis ist abgelaufen 
  • Namensänderung (Heirat) 
  • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur 
  • Verlust oder Diebstahl 
  • Personalausweis gibt die Identität nicht wieder