Reisepass

  • Vorhandener Reisepass 
    Wenn ein Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, dann müssen zum Reisepass auch noch der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Geburtsurkunde mitgebracht werden.
  • 1 Passbild 
    Nicht älter als sechs Monate.
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Verleihungsurkunden

Ist kein Reisepass vorhanden, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Lichtbildausweis
Wenn die betroffene Person noch keinen Lichtbildausweis besitzt, genügt ein Zeuge; dieser muss sich dann ausweisen.

Ein Reisepass kann nur persönlich und vor Ort beantragt werden, minderjährige Kinder müssen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters am Amt erscheinen (auch Babys).

Kosten 
für Kinder bis zum 12. Lebensjahr:€ 30,00
für Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr:€ 75,90
Die Erstausstellung eines Reisepasses bis zum 2. Lebensjahr ist kostenlos.

Gültigkeit 
bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre

Ausstellung 
Für die Ausstellung des Reisepasses wenden Sie sich im Rathaus bitte an Aylin Sixl, Christine Schwab oder Sandra Auer.
Der vorhandene Reisepass wird vor Ort entwertet und ist sofort ungültig. Der Antrag für den Reisepass wird zur Weiterbearbeitung an die BH Linz-Land gesendet, die Ausstellung kann bis zu 4 Wochen dauern.

Express- oder Ein-Tages-Expresspass müssen direkt bei der BH Linz-Land (Kärntnerstraße 16, 4021 Linz) beantragt werden.

Wann ist eine Neuausstellung des Reisepasses notwendig? 

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z. B. Restgültigkeit)
  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl