Seniorenpass

Der Seniorenpass der Marktgemeinde Hörsching ist eine Aktion für Hörschinger Pensionisten. Der Seniorenpass beinhaltet diverse Gutscheine, die nur von der Person, auf deren Namen der Seniorenpass lautet, eingelöst werden können. Der Seniorenpass ist nicht übertragbar.

Folgende Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hörsching haben, können sich einen Seniorenpass ausstellen lassen: 

  • Frauen ab dem 60. Lebensjahr
  • Männer ab dem 65. Lebensjahr
  • Frauen ab dem 55. Lebensjahr, wenn nicht mehr erwerbstätig
  • Männer ab dem 60. Lebensjahr, wenn nicht mehr erwerbstätig
  • Männer und Frauen vor dem oben angeführten Alter, wenn krankheitsbedingt in Pension
  • Bezieher einer Witwenpension mit Ausgleichszulage

Mitzubringen sind: 

  • der Seniorenpass des Vorjahres oder
  • bei erstmaliger Beantragung eines Seniorenpasses ein Lichtbild und der Pensionsbescheid 

Der Seniorenpass kann jeweils zu Beginn des Jahres im Rathaus bei Roland Firneis abgeholt werden.

Zuständig