Sterbefall

Totenbeschau
Jeder Todesfall ist umgehend dem zuständige Totenbeschauärztin/zuständiger Totenbeschauarzt, in der Regel die Gemeindeärztin/der Gemeindearzt, zu melden. Diese/r nach der Totenbeschau das Formular „Anzeige des Todes" (enthält auch die „Todesbescheinigung") und den Leichenbegleitschein aus.


 Anzeige des Todesfalls 

Zur Anzeige des Todesfalls sind in folgender Reihenfolge gesetzlich verpflichtet:

  • Die Leiterin/der Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist
  • Die Ärztin/der Arzt, die/der die Totenbeschau vorgenommen hat
  • Die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die Ermittlungen über den Tod durchführt
  • Die Ehegattin/der Ehegatte, die/der eingetragene Partner/in oder sonstige Familienangehörige
  • Die letzte Unterkunftsgeberin/der letzte Unterkunftsgeber
  • Sonstige Personen, die vom Tod aufgrund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben


 Fristen 

Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.


 Zuständige Stelle 

Das Standesamt, das für den Sterbeort örtlich zuständig ist.
In Hörsching wenden Sie sich bitte an Roland Firneis.

Die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor und erstellt im Anschluss die Sterbefallurkunde.

 Die Sterbeurkunde oder den Registerauszug Tod müssen Sie unverzüglich dem Bestattungsunternehmen übergeben, da nur dann die Überführung und die Durchführung der Bestattung möglich sind. 


Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Anzeige des Todes"
  • Eigener amtlicher Lichtbildausweis

Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen, soweit vorhanden:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
  • Bei eingetragenen Partnern zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade


 Kosten

Anzeige: gebührenfrei
Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. eines Registerauszugs Tod: € 8,30
Todesbestätigung (für die Sozialversicherung): gebührenfrei