Startseite > BÜRGERSERVICE > Gebühren
Die Wasserleitungsanschlußgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage € 16,68, mindestens jedoch € 2.502,00.
Die Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.502,00.
Bemessungsgrundlage = ist die Fläche der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Bauwerke;- bei eingeschossigen Bauwerken die bebaute Grundfläche;- bei mehrgeschossigen Bauwerken die Summe der Geschossflächen.
Die Wasserbezugsgebühr beträgt €1,95 pro 1000 Liter; die Zählermiete pro Jahr für einen Dreikubikmeterzähler € 41,68.
Sämtliche Beträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.