Wasser

Die Wasserleitungsanschlußgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage € 16,68, mindestens jedoch € 2.502,00.

Die Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt 2.502,00.

Bemessungsgrundlage = ist die Fläche der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Bauwerke;
- bei eingeschossigen Bauwerken die bebaute Grundfläche;
- bei mehrgeschossigen Bauwerken die Summe der Geschossflächen.

Die Wasserbezugsgebühr beträgt €1,95 pro 1000 Liter; die Zählermiete pro Jahr für einen Dreikubikmeterzähler € 41,68.

Sämtliche Beträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.