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Wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten werden, können eine Wahlkarte beantragen.
Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte :
Die Zusendung bzw. Abholung der Wahlkarte ist frühestens ab Mitte Mai möglich
WER DARF WÄHLEN?
Person, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag (26. März 2024)
a) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder Unionsbürger (mit Antrag) ist
b) vom Wahlrecht BUND nicht ausgeschlossen ist
c) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, den Hauptwohnsitz im Ausland hat und einen gültigen Antrag auf Verbleib in der Europa-Wählerevidenz hat
Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der Hauptwohnsitzgemeinde.
WIE KANN GEWÄHLT WERDEN?
IM WAHLLOKAL
Am Wahltag in dem Ihnen zugeteilten Wahllokal Ihrer Heimatgemeinde.
BRIEFWAHL
Wer am Wahltag nicht in seinem zuständigen Wahllokal in der Hauptwohnsitzgemeinde wählen kann (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Berufsausübung, Auslandsaufenthalt, usw.), hat die Möglichkeit, seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben.
Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte (verschließbares Kuvert, in dem sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert befindet).
Mittels Briefwahl können Sie sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten.
Beantragung Wahlkarte
Schriftlich: bis 05. Juni 2024 mittels Anforderungskarte, per E-Mail (Kopie Identitätsnachweis erforderlich) oder unter www.meinewahlkarte.at
Mündlich: bis 07. Juni 2024, 12 Uhr im Rathaus Hörsching (bei Sandra Auer). Die Wahlkarte kann nicht telefonisch beantragt werden.
Abgabestelle Wahlkarte
Wenn Sie direkt nach der Ausstellung der Wahlkarte im Rathaus Hörsching wählen, dann kann die Wahlkarte gleich im Rathaus abgegeben werden. Gerne kann die Briefwahlkarte auch per Post an die Bezirkswahlbehörde (BH Linz-Land) übermittelt werden.
Sie können die Briefwahlkarte auch am Tag der Wahl von 07.30 bis 11.30 Uhr in jedem Wahllokal abgeben.
WAS BENÖTIGE ICH ZUM WÄHLEN?
Alle Wahlberechtigten erhalten vor dem Wahltag postalisch eine Wählerverständigungskarte. Bitte nehmen Sie diese Verständigung am Wahltag in Ihr Wahllokal mit, um dadurch den Wahlvorgang zu beschleunigen.
Die Wählerverständigungskarte ist allerdings kein Identitätsnachweis. Sie benötigen zusätzlich einen Ausweis, wie z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein.
Abschließend ergeht an Sie, sehr geehrte wahlberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, das Ersuchen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.